Richtlinie zum geistigen Eigentum
Zuletzt aktualisiert am Jan 02, 2026
Zuletzt aktualisiert: 18. Januar 2024
JLC respektiert die geistigen Eigentumsrechte der Urheberrechtsinhaber und verlangt von den Nutzern unserer Website und Dienstleistungen, dies ebenfalls zu tun. Bei Verstößen gegen unsere Urheberrechtsrichtlinie entfernen wir rechtsverletzendes oder nicht autorisiertes Material und beenden in geeigneten Fällen die Benutzerkonten von Nutzern unserer Online-Websites und -Dienste bei wiederholten Verstößen gegen geistige Eigentumsrechte oder bei wiederholter Einreichung nicht autorisierter Inhalte.
Die auf den JLC-Websites veröffentlichten Inhalte sind durch Urheberrechtsgesetze, internationale Urheberrechtsabkommen sowie andere Gesetze und Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums („IP-Rechte“) geschützt. Diese Richtlinie gilt für Beschwerden und Einsprüche in Bezug auf die Verletzung von Rechten, die sich aus von Nutzern veröffentlichten Informationen auf Plattformen im Besitz von JLC ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden:
https://jlcpcb.com/
https://jlc3dp.com/
https://jlcmc.com/
1. Meldung von Ansprüchen wegen Urheberrechtsverletzung
1.1 Einreichung einer Beschwerde wegen Urheberrechtsverletzung
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die auf JLC-Plattformen verkauften Waren, erbrachten Dienstleistungen oder angezeigten Informationen Ihre berechtigten Rechte und Interessen verletzen, können Sie uns per E-Mail oder per Post eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen, die unter anderem Folgendes enthalten muss:
• Angaben zur beschwerdeführenden Partei und zugehörige Materialien: einschließlich Ihres Namens (Firmenname), Ihrer Kontaktdaten, Adresse, Gewerbelizenz (juristische Person) oder Ihres Personalausweises (natürliche Person), relevanter Autorisierungsnachweise sowie weiterer Materialien zum Nachweis Ihrer Berechtigung.
• Name und Webadresse der mutmaßlich rechtsverletzenden Inhalte, deren Entfernung oder Sperrung Sie beantragen.
Anscheinsbeweise für eine Rechtsverletzung, einschließlich:
• Nachweise des Eigentums: einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechtsregistrierungszertifikate, Markenregistrierungszertifikate, Patentrechtszertifikate der zuständigen Behörde, Dokumente zum Nachweis des Datums der ersten öffentlichen Veröffentlichung oder Ausgabe des Werks, Entwurfsmanuskripte, von der Behörde ausgestellte Zeitstempel der Werkserstellung, Werkregistrierungszertifikate usw., die belegen können, dass der Rechteinhaber die entsprechenden Rechte besitzt. Wenn Sie nicht der ursprüngliche Rechteinhaber sind, sind ebenfalls entsprechende Autorisierungs- und Lizenzierungsunterlagen wie Lizenzverträge und Eintragungszertifikate erforderlich.
• Dokumentarische Nachweise der Rechtsverletzung: einschließlich, aber nicht beschränkt auf gültige Nachweise einer Verletzung von Urheber-, Marken- oder Patentrechten des Rechteinhabers sowie eine schriftliche Darstellung des Sachverhalts usw.
Bereitstellung eines Links zur Detailseite der rechtsverletzenden Inhalte.
• Garantie des Beschwerdeführers
Ihre Garantie in der schriftlichen Mitteilung muss Folgendes enthalten:
„Die von mir gemachten Angaben und die von mir bereitgestellten Materialien in dieser Mitteilung sind wahr, vollständig und rechtlich gültig. Ich übernehme sämtliche daraus entstehenden rechtlichen Verpflichtungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf etwaige Schäden, die JLC infolge der Entfernung der betreffenden Inhalte gemäß meiner Mitteilung entstehen.“
1.2 Benachrichtigungsverfahren
Nach Eingang der Mitteilung prüfen wir deren Form. Entspricht die Mitteilung nicht den oben genannten Anforderungen, müssen Sie uns innerhalb von 5 Arbeitstagen zusätzliche relevante Beweis- oder sonstige Materialien vorlegen und kooperieren. Wird die Mitteilung nach Ablauf der Frist nicht vervollständigt, betrachten wir die Verletzungsanzeige als ungültig und als zurückgezogen.
Erfüllt die Mitteilung die oben genannten Anforderungen, werden wir sie so schnell wie möglich gemäß den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften bearbeiten.
2. Einspruch
2.1 Einreichung eines Einspruchs durch die betroffene Partei
Wenn Sie die beschuldigte Partei sind und nach Erhalt der von uns weitergeleiteten Materialien zur Rechtsverletzungsbeschwerde der Ansicht sind, dass die bereitgestellten Inhalte keine Rechteverletzung darstellen, müssen Sie uns innerhalb von 5 Arbeitstagen gemäß den folgenden Richtlinien einen schriftlichen Einspruch einreichen. Der Einspruch muss unter anderem Folgendes enthalten:
• Angaben zur betroffenen Partei und zugehörige Materialien
Einschließlich Name (Firmenname), Kontaktdaten, Adresse, Gewerbelizenz (juristische Person) oder Personalausweis (natürliche Person), Nachweise relevanter Autorisierungen sowie weitere Materialien zum Nachweis der Berechtigung der betroffenen Partei.
• Anträge der betroffenen Partei
Name und konkrete Webadresse der Inhalte oder Links, deren Wiederherstellung beantragt wird, sofern zutreffend.
• Anscheinsbeweise für die Nichtverletzung, insbesondere:
Nachweise der Rechte der betroffenen Partei: einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechtsregistrierungszertifikate, Markenregistrierungszertifikate, Patentrechtszertifikate der zuständigen Behörde, Nachweise über das Datum der ersten öffentlichen Veröffentlichung oder Herausgabe des Werks, Entwurfsmanuskripte, von der Behörde ausgestellte Zeitstempel der Werkserstellung, Werkregistrierungszertifikate, IPR-Lizenzverträge, Autorisierungsschreiben usw., die belegen können, dass die betroffene Partei die entsprechenden Rechte besitzt.
Nachweise dafür, dass die von der betroffenen Partei bereitgestellten Inhalte keine Rechtsverletzung darstellen: einschließlich, aber nicht beschränkt auf gültige Nachweise, dass keine Verletzung von Urheber-, Marken- oder Patentrechten vorliegt, schriftliche Begründungen zur Nichtverletzung, Sachverhaltsdarstellungen, rechtskräftige gerichtliche Dokumente usw.
• Garantie der betroffenen Partei, dass
Sie in Ihrem Einspruch ausdrücklich garantieren:
„Die von mir im Einspruch gemachten Angaben und bereitgestellten Materialien sind wahr, vollständig und gültig. Ich übernehme sämtliche daraus entstehenden rechtlichen Verpflichtungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf etwaige Schäden, die JLC infolge der Beibehaltung oder Wiederherstellung der Inhalte gemäß meinem Einspruch entstehen.“
• Verfahren zur Bearbeitung des Einspruchs
Entspricht der Einspruch nicht den oben genannten Anforderungen, müssen Sie uns innerhalb von 5 Arbeitstagen zusätzliche Beweise oder andere Materialien vorlegen und mit uns kooperieren.
Erfüllt der Einspruch die oben genannten Anforderungen, werden wir ihn so schnell wie möglich gemäß den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften bearbeiten und die von Ihnen bereitgestellten relevanten Materialien an die beschwerdeführende Partei weiterleiten.
2.2 Die Parteien stimmen zu, dass
• Der Rechteinhaber der ursprüngliche Eigentümer oder eine vom ursprünglichen Eigentümer rechtlich autorisierte Person in Bezug auf Urheber-, Marken-, Patent- und andere gesetzliche Rechte und Interessen ist, einschließlich natürlicher Personen, juristischer Personen oder anderer Organisationen; die beschuldigte Partei ist der Herausgeber oder Vertreiber der Inhalte unter JLC und seinen verbundenen Plattformen, der vom Rechteinhaber wegen Rechtsverletzung beanstandet wird.
• Entspricht eine Beschwerde oder ein Einspruch nicht den gesetzlich oder in dieser Richtlinie festgelegten Voraussetzungen, können wir davon ausgehen, dass keine Beschwerde oder kein Einspruch eingereicht wurde, und werden diese nicht bearbeiten.
• Wir sind keine Behörde zur Beilegung von Streitigkeiten und haben keine Befugnis zur Feststellung von Verletzungen geistiger Eigentumsrechte. Wir beurteilen und bearbeiten Streitigkeiten gemäß dieser Richtlinie im Rahmen dessen, was ein Unternehmen üblicherweise tun würde. Beschwerdeführer und betroffene Partei erklären sich damit einverstanden und machen JLC hierfür nicht haftbar.
• Nachdem wir gemäß dieser Richtlinie notwendige Maßnahmen ergriffen oder eine Beschwerde oder einen Einspruch bearbeitet haben, empfehlen wir den Parteien bei fortbestehender Uneinigkeit, formelle rechtliche Schritte wie eine Klage einzuleiten. Wir werden die endgültige Behandlung gemäß den Ergebnissen der zuständigen Behörden und den gesetzlichen Bestimmungen vornehmen.
• Zur Sicherstellung der Echtheit und Gültigkeit von Beschwerden und Einsprüchen sollten schriftliche Mitteilungen und andere relevante Nachweisdokumente grundsätzlich im Original oder, falls das Original nicht vorgelegt werden kann, als Kopie (mit Unterschrift/Stempel des Rechteinhabers) eingereicht werden.
Darüber hinaus müssen ausländische Dokumente gemäß den gesetzlichen Bestimmungen notariell beglaubigt und übermittelt werden, wobei die entsprechenden beglaubigten Übermittlungsunterlagen gleichzeitig vorzulegen sind.
• Hat die betreffende Partei bereits eine Verwaltungsbeschwerde oder Klage bei der zuständigen Verwaltungs- oder Justizbehörde in Bezug auf die strittige Angelegenheit eingereicht, sind die entsprechenden Annahmebestätigungen und eingereichten Beweismaterialien zusammen mit der Mitteilung bei uns einzureichen, um die Effizienz der Bearbeitung zu erhöhen.
• Die beschwerdeführende Partei hat ihre Rechtewahrnehmung gemäß dieser Richtlinie sowie den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften durchzuführen. Wer geistige Eigentumsrechte missbraucht, um böswillige Beschwerden einzureichen und Wettbewerber zu verdrängen, steht im Verdacht unlauteren Wettbewerbs und hat hierfür gesetzlich zu haften. Wir behalten uns das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn uns dadurch Schäden entstehen.
3. Wie reicht man eine Mitteilung über eine IPR-Verletzung ein?
Die relevanten Materialien können auf zwei Arten bei uns eingereicht werden:
(1)Senden Sie gut lesbare Scans aller oben genannten Papierdokumente per E-Mail an: marketing@jlcpcb.com
(2)Senden Sie die vorgenannte schriftliche Mitteilung und weitere relevante Nachweisdokumente per Post an unsere folgende Adresse:
Adresse: Unit 21 on 28th Floor, Metropole Square, No.2 On Yiu Street, Shatin, New Territories, HONG KONG, China
4. WIEDERHOLTE RECHTSVERLETZER
Es ist unsere Richtlinie, unter geeigneten Umständen die Konten von Nutzern zu deaktivieren und/oder zu kündigen, die wiederholt Rechtsverletzungen begehen.
Beispiel:
Mitteilung über eine IPR-Verletzungsbeschwerde
An: JLC3DP
Die beschwerdeführende Partei ______________ besitzt die ______________ (bitte den konkreten Namen des Rechts eintragen) Marken-/Urheber-/Patentrechte (bitte entsprechende Rechte auswählen). Die unterstützenden Dokumente sind wie folgt:
Identitätsnachweise der beschwerdeführenden Partei, wie z. B.:
• Registrierungszertifikat (juristische Person) oder Personalausweis (natürliche Person);
• Weitere Materialien zum Nachweis der Berechtigung, wie relevante Autorisierungsnachweise.
Nachweise des Eigentums, wie z. B.:
• Von der zuständigen Behörde ausgestellte Urheberrechts-/Marken-/Patentrechtszertifikate;
• Dokumente zum Nachweis des Datums der ersten öffentlichen Veröffentlichung oder Ausgabe des Werks;
• Entwurfsmanuskripte;
• Von der Behörde ausgestellte Zeitstempel der Werkserstellung;
• Werkregistrierungszertifikate usw., die belegen, dass der Rechteinhaber die entsprechenden Rechte besitzt.
Wenn Sie nicht der ursprüngliche Rechteinhaber sind, sind ebenfalls entsprechende Autorisierungs- und Lizenzierungsunterlagen wie Lizenzverträge und Eintragungszertifikate erforderlich.
Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass wir bestätigen, dass die folgenden Waren, Dienstleistungen oder Informationslinks, die von der betroffenen Partei veröffentlicht wurden, unsere oben beschriebenen geistigen Eigentumsrechte verletzen. Die Einzelheiten sind wie folgt:
• Art und Grundlage der Rechtsverletzung (detaillierte Beschreibung der konkreten Merkmale der Rechtsverletzung).
• Stand: [MM] [TT], 20XX (im Folgenden als „Beschwerdefrist“ bezeichnet), vollständige Aufschlüsselung der rechtsverletzenden Waren oder Informationen (siehe Link für Details).
| Benutzername/UID des Rechtsverletzers (falls vorhanden) | Beschreibung des verletzten IP-Werks (Bild, Text, Video usw.) | URL oder Ortsbeschreibung zur Bestätigung des rechtsverletzenden Materials (erforderlich) | Zeitpunkt und Anzahl früherer begründeter Beschwerden, die von uns/mir eingereicht wurden |
Zusicherung der beschwerdeführenden Partei: Die beschwerdeführende Partei ist in gutem Glauben der Ansicht, dass die Nutzung des Materials durch die betroffene Partei nicht vom Urheberrechtsinhaber, dessen Vertreter oder durch das Gesetz autorisiert ist.
Zusicherung der beschwerdeführenden Partei: Alle in dieser Mitteilung und ihren Anlagen enthaltenen Erklärungen sind wahrheitsgemäße und rechtsgültige Aussagen. Wir (der Beschwerdeführer) verpflichten uns, im Falle von Ansprüchen, Klagen oder administrativen Haftungen, die Dritte gegenüber JLC auf Grundlage dieser Mitteilung geltend machen, die entsprechende Verantwortung zu übernehmen und JLC von der Haftung freizustellen.
Sowohl JLC als auch der beschuldigte Nutzer können uns/mich (die beschwerdeführende Partei) unter den folgenden Angaben kontaktieren:
Postanschrift:
Postleitzahl:
Ansprechpartner:
Telefon:
E-Mail:
Unterschrift oder Stempel:
Datum:
5. Benachrichtigung von JLC3DP
Wenn Ihre geistigen Eigentumsrechte auf JLC3DP verletzt werden, können Sie uns durch Einreichung relevanter Materialien gemäß der Richtlinie zum geistigen Eigentum benachrichtigen. Wir werden Ihr Feedback umgehend und strikt gemäß den Verfahren der Richtlinie zum geistigen Eigentum bearbeiten und bei Bedarf notwendige Maßnahmen (Löschung, Sperrung, Trennung von Links oder Einschränkung der Nutzung von Funktionen usw.) ergreifen. Wenn Sie Verstöße auf JLC3DP feststellen, können Sie uns diese ebenfalls über die oben genannten Wege melden, und wir werden Ihr Feedback ebenfalls zeitnah bearbeiten.